Fragen und Antworten
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten. In dieser Zeit können wie einander kennenlernen. Sie haben die Möglichkeit Ihre Anliegen zu schildern, damit ich ihre Situation besser verstehen kann. Zum Abschluss erläutere ich Ihnen die Rahmenbedingungen einer möglichen Behandlung.
Danach können Sie in Ruhe überlegen, ob Sie eine Psychotherapie bei mir beginnen möchten. Bitte nehmen Sie sich für diese Entscheidung Zeit. Selbstverständlich ist auch eine Entscheidung dagegen völlig zulässig.
Bitte beachten Sie, dass das Erstgespräch kostenpflichtig ist. Das Honorar beträgt 100 € (bzw.50€ über die AVM-Ambulanz). Der Betrag ist bitte in bar zum Termin mitzubringen.
Wie lange dauert die Therapie?
Die Dauer einer Therapie lässt sich nicht pauschal festlegen, da sie von verschiedenen individuellen Faktoren abhängt. Als grobe Orientierung umfasst eine Verhaltenstherapie etwa 20 bis 50 Einheiten.
Ein wichtiger Faktor für den Verlauf ist Ihre eigene Motivation und aktive Mitarbeit. Veränderungen entstehen besonders dann, wenn neue Perspektiven und Strategien nicht nur in den Sitzungen, sondern auch im Alltag geübt werden.
Die Therapie ist zielgerichtet und jedenfalls zeitlich begrenzt, die Therapie endet, sobald Sie gut gerüstet sind, Ihre Herausforderungen wieder eigenständig zu meistern.
Was heißt "in Fachausbildung unter Lehrsupervision"?
Was heißt „in Ausbildung unter Supervision“?
Die Ausbildung zur Psychotherapeutin ist in Österreich gesetzlich geregelt und dauert mehrere Jahre. Bereits vor der Eintragung in die offizielle Psychotherapeut:innenliste ist es verpflichtend, eigenständig mit Patient:innen therapeutisch zu arbeiten.
Mit dem Status „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ bin ich berechtigt, psychotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Meine Arbeit wird regelmäßig mit erfahrenen Psychotherapeut:innen in Supervisionreflektiert, was eine zusätzliche Qualitätssicherung gewährleistet.
Selbstverständlich gilt dabei die strenge gesetzliche Verschwiegenheitspflicht. In der Supervision werden keine Namen oder identifizierenden Daten weitergegeben – die Besprechung erfolgt ausschließlich anonym.
Vorteile für Sie:
- Therapie zureduziertem Honorar
- zusätzliche Qualitätssicherungdurch Supervision
- Behandlung nach demaktuellen Stand der Ausbildung.
Was versteht man unter der Verschwiegenheitspflicht?
Als Psychotherapeutin unterliege ich einer strengen Verschwiegenheitspflicht. Gesetzlich bin ich verpflichtet, sowohl die Inhalte unserer Gespräche als auch die Tatsache, dass Sie bei mir Behandlung sind, vertraulich zu behandeln. Informationen gebe ich nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis weiter.
Eine Ausnahme besteht nur bei akuter Gefahr für Leib und Leben oder bei einer Gefährdung des Kindeswohls. In solchen Fällen versuche ich, die Situation zunächst gemeinsam mit Ihnen zu besprechen. In der Praxis kommt dies sehr selten vor.
Absageregelung
Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte so früh wie möglich. Eine Absage oder Verschiebung ist telefonisch bis spätestens 36 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich.
Bei späteren Absagen oder bei Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar vollständig verrechnet, da der Termin in diesem Zeitraum in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben werden kann.
Kosten
Die Kosten für eine Einzeltherapie à 50 min betragen 100€.
Therapieplätze in der AVM-Ambulanz werden mit 50€ pro Sitzung verrechnet.
Da ich mich noch in Ausbildung befinde, kann derzeit kein Kostenzuschuss bei der Krankenkasse beantragt werden. Dies wird jedoch bei der Gestaltung meines Honorars berücksichtigt.